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   VGH Bayern, 21.01.2016 - 7 BV 15.1233   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,848
VGH Bayern, 21.01.2016 - 7 BV 15.1233 (https://dejure.org/2016,848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2016 - 7 BV 15.1233 (https://dejure.org/2016,848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 (https://dejure.org/2016,848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Bewertung einer juristischen Staatsprüfung mit "ungenügend" wegen des Besitzes nicht zugelassener Hilfsmittel bei Unkenntnis über den Besitz sowie Nichtgebrauch der ohnehin unförderlichen Hilfsmittel

  • rewis.io

    Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung während der ersten juristischen Staatsprüfung

  • ra.de
  • rewis.io

    Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung während der ersten juristischen Staatsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsprüfung; Prüfungsarbeit; Bewertung; Hilfsmittelkontrolle; Wettbewerbsvorteil; Gleichbehandlung; Täuschungsversuch; Erste juristische Staatsprüfung; Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung Bewertung der Prüfungsarbeit mit 0 Punkten

  • rechtsportal.de

    BayJAPO § 11 Abs. 6
    Verhältnismäßigkeit der Bewertung einer juristischen Staatsprüfung mit "ungenügend" wegen des Besitzes nicht zugelassener Hilfsmittel bei Unkenntnis über den Besitz sowie Nichtgebrauch der ohnehin unförderlichen Hilfsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Täuschung bei Prüfungen - Nicht zugelassene Vorschriftensammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Juristische Staatsprüfung: Besitz einer nicht zugelassenen Vorschriftensammlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewertung von Aufgabe in Ersten juristischen Staatsprüfung mit "ungenügend" bei Besitz nicht zugelassener Vorschriftensammlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewertung von Aufgabe in Ersten juristischen Staatsprüfung mit "ungenügend" bei Besitz nicht zugelassener Vorschriftensammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 395
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2016 - 7 BV 15.1233
    Die Maßnahme erscheint dann nicht mehr verhältnismäßig, wenn die verhängte Sanktion ungeeignet ist, den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen, weil das sanktionierte Verhalten nicht geeignet war, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen (BVerwG, U. v. 21.3.2012 - 6 C 19/11 - NVwZ 2012, 1188, juris Rn. 27, 33).
  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 7 ZB 10.2819

    Unzulässige Verwendung einer Taschenbuchausgabe mit dem Gesetzestext des BGB in

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2016 - 7 BV 15.1233
    Hätte er mit der Benutzung des Beck-Textes versucht, das Ergebnis der Prüfung zum eigenen Vorteil zu beeinflussen, hätte er sich im Unterschied zum bloßen Besitz des unzulässigen Hilfsmittels nicht durch den Nachweis fehlenden Verschuldens entlasten können (BayVGH, B. v. 3.3.2011 - 7 ZB 10.2819 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 03.11.2021 - 5 A 345/21

    Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren; staatliche Pflichtfachprüfung; Besitz

    Es muss für die Bearbeitung der konkreten schriftlichen Arbeit mithin förderlich sein können (BayVGH, Urt. v. 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 - juris Rn. 18 und Beschl. v. 11. März 2008 - 7 ZB 07.612 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2011 - 10 N 21.09 - juris Rn. 9).

    Ein nicht zugelassenes Hilfsmittel ist andererseits nicht schon dann ungeeignet, das Prüfungsergebnis einer konkreten Aufsichtsarbeit zu beeinflussen, wenn es für die Bearbeitung der letztlich tatsächlich gestellten Prüfungsaufgabe nicht förderlich sein konnte (BayVGH, Urt. v. 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 - juris Rn. 18 und Beschl. v. 11. März 2008 - 7 ZB 07.612 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2011 - 10 N 21.09 - juris Rn. 9).

    Das gilt auch für den vorliegenden Fall des fahrlässigen Besitzes (BayVGH, Urt. v. 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 - juris Rn. 19 ff.).

  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273

    Note "ungenügend" in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht

    Von einem Prüfling der Ersten Juristischen Staatsprüfung muss sogar erwartet werden, dass er sorgfältig prüft, welche Hilfsmittel er in die Prüfung mitnehmen darf (vgl. BayVGH, U.v. 21.1.2016 - 7 BV 15.1233 - juris Rn. 22).

    Ein minder schwerer Fall - wenn die Bewertung mit null Punkten ungeeignet wäre, den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen, weil das sanktionierte Verhalten nicht geeignet war, das Prüfungsergebnis zu beeinflussen (BayVGH, U.v. 21.1.2016 - 7 BV 15.1233 - juris Rn. 17) - liegt jedoch nicht vor.

  • VG Arnsberg, 22.06.2020 - 9 K 2968/19
    vgl. zu diesem Aspekt jüngst: BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 -, juris, Rn. 21.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 -, juris, Rn. 18.

  • VG Arnsberg, 22.06.2020 - 967/19
    vgl. zu diesem Aspekt jüngst: BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 -, juris, Rn. 21.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 -, juris, Rn. 18.

  • VG Arnsberg, 22.06.2020 - 9 K 2967/19
    vgl. zu diesem Aspekt jüngst: BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 -, juris, Rn. 21.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 -, juris, Rn. 18.

  • VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2519/18
    Zur Irrelevanz der Täuschungseignung verbotener Hilfsmittel vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - 7 BV 15.1233 -, juris, Rn. 18 und VG Köln, Urteil vom 15. April 2009 - 6 K 5366/07 -, juris, Rn. 61).
  • VGH Bayern, 19.12.2022 - 7 B 21.3133

    Bewertung einer Leistung in der mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen

    Bei weniger gravierenden Verstößen ist die konkrete Prüfungsarbeit mit "ungenügend" zu bewerten, während bei bloßem Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel der Prüfling sich durch den Nachweis, dass der Besitz weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit beruht, entlasten kann (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 7 ZB 19.939 - BayVBl 2021, 525 Rn. 34; U.v. 21.1.2016 - 7 BV 15.1233 - BayVBl 2016, 376 Rn. 16 f.).
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